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Die Direktversicherung
Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
Im Prinzip ist die Direktversicherung nichts anderes als ein Lebensversicherungsvertrag im Sinne des deutschen Steuerrechts. Der
Arbeitgeber tritt hierbei als Versicherungsnehmer auf. Als versicherte Person wird der Arbeitnehmer eingesetzt. Zwar ist hier der
Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Bezugsberechtigung. Diese haben einzig und allein
der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen.