Die Pensionsfonds

Die eigenständige Versorgungseinrichtigung

Pensionsfonds gelten neben der Direktversicherung und Pensionskasse zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Zudem sind Sie eine Form der BAV (betriebliche Altersvorsorge). Sie gehören zu den eigenständigen Versorgungseinrichtungen, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit besteht. Sie unterliegen der Aufsicht für Versicherungen und sind zudem insolvenzsicherungspflichtig.

Wie Pensionsfonds funktionieren

Die Pensionsfonds verpflichten sich, dem Arbeitnehmer eine lebenslang andauernte Rente im Alter zu zahlen oder einen Auszahlungsplan (zum Beispiel: eine Kombination zwischen Kapitalauszahlung und den Rest zur Rente auszuzahlen) als Leistung der Altersvorsorge anzubieten. 100% garantiert wird dabei die Auszahlung der eingezahlten und aufsummierten Beiträge in den Fonds, nicht aber deren Zinsen und Verzinsung. Zusätzlich zu Altersrenten können Invaliditäts- oder  Hinterbliebenenleistungen vertraglich vereinbart werden.

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