Die Pensionszusage

Die Pensionszusage

Die Direktzusage wird unter anderem auch als Pensionszusage oder eine unmittelbare Versorgungszusage genannt. Die Bezeichnung Versorgungszusage macht deutlich, dass das Unternehmen bei der Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an seine Mitarbeiter über diesen Weg der Durchführung selbst Versorgungsträger ist und
somit alle abgesicherten biometrisch bedingten Risiken als auch die mit dem Kapitaldeckungsverfahren in Verbindung gebrachten Anlagerisiken zu tragen hat.
 

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